In vielen Schweizer Gemeinden besitzen Politikerinnen und Politiker mittlerweile eine sogenannte «Abwahlversicherung». Diese sichert die entsprechenden Personen bei einer Wahlniederlage finanziell ab, was mit grosszügigen Abfindungen verbunden ist.
Auf den Punkt gebracht: Die Steuerzahler müssen schlecht arbeitende Politikerinnen oder Politiker, die abgewählt werden, noch jahrelang finanzieren.
Fürstliche Abfindung
Bei der gebräuchlichsten Politiker-Versicherung verdient der oder die Abgewählte im ersten Jahr nach der Abwahl 90% des Salärs. Im zweiten Jahr gibt’s 80% und im dritten 50%. Sogar vier bis sechs Jahre nach der Niederlage wird der oder die Abgewählte noch immer mit rund 30% des ehemaligen Lohns entschädigt.
Hochdotierte Stadtpräsidentinnen oder Stadtpräsidenten mit rund 250’000 Franken Lohn verdienen somit additionally auch sechs Jahre nach der Niederlage noch immer rund 75’000 Franken im Jahr. Was denken Sie darüber? Ist eine solche fürstliche Abfindung gerechtfertigt?
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