Sie erben eine Immobilie und entscheiden sich, selbst darin zu wohnen. Das kann steuerliche Vorteile haben, was Sie wissen sollten.
Im Leben gibt es viele Entscheidungen, die Sie treffen müssen. Einige davon fallen Ihnen leicht, andere kosten mehr Kraft und Nerven. Wichtig ist es beispielsweise, dass Sie sich Gedanken um Ihren Nachlass machen, dafür können Sie ein handschriftliches Testament aufsetzen. Haben Sie viel zu vererben, können Sie auch darüber nachdenken, ob Sie etwas zu Lebzeiten verschenken möchten. Sind Sie auf der ‚anderen‘ Seite und erben beispielsweise eine Immobilie, können Sie Steuern sparen, wenn Sie selbst einziehen.
Immobilie geerbt: Erbschaftssteuer entfällt?
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten darin selbst wohnen? Sollten Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie die Erbschaftssteuer sparen, informiert Stiftung Warentest. Dabei gibt es allerdings eine Einschränkung, das Privileg gilt nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder der verstorbenen Individual.
Was gilt für Enkel der verstorbenen Individual?
Enkel profitieren nur davon, wenn der eigentlich erbberechtigte Elternteil ebenfalls verstorben ist.
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Steuerfreibeträge beachten: Verwandtschaftsgrad entscheidend
Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es in Deutschland Steuerfreibeträge bei der Erbschaft. Erbt man Immobilien, so wird von dem Wert der Immobilie ausgegangen. Bei dem Freibetrag ist die Höhe des Gesamterbes entscheidend. Hier eine Übersicht für Ehepartner und Kinder.
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder | 400.000 Euro |
Enkel, wenn deren Eltern schon tot sind | 400.000 Euro |
Was muss ich als Sort des Erblassers beachten?
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Erbe die Immobilie mindestens zehn Jahre bewohnen sollten, wenn Sie steuerlich profitieren möchten. Kinder des Erblassers sollten Folgendes beachten: „Für Kinder sind überdies nur Immobilien mit maximal 200 Quadratmetern steuerbefreit. Die darüber hinausgehende Quadratmeterzahl muss anteilig versteuert werden“, sagt Ralf Mangold, Fachanwalt für Erbrecht, gegenüber Stiftung Warentest. Des Weiteren müssten Kinder in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Erbschaft einziehen.
Was passiert, wenn ich die Immobilie nicht zehn Jahre lang bewohnen kann?
Müssen Sie die geerbte Immobilie aus zwingenden Gründen vor Ablauf der Frist verlassen, entfällt die Frist. Grund dafür können beispielsweise gesundheitliche Gründe oder der Tod sein, informiert Finanztip.de.
Welche Kosten warten bei Eigennutzung?
Zwei Jahre haben Erben Zeit, die Immobilie nach dem Gebäudeenergiegesetz zu gestalten. Beispielsweise müssen mehr als 30 Jahre alte Heizkessel für Öl und Gasoline getauscht werden. Bei Brennwert- oder Niedertemperaturkessel besteht die Pflicht nicht. Ebenso muss die Dämmung den Vorgaben entsprechen.
Wenn Sie die Wohnung übernommen haben, dann zahlen Sie auch gewohnt die Grundsteuer. Ebenso sollten Sie sich um Versicherungen kümmern.