Wer einen wertvollen Oldtimer besitzt, sollte ihn gegen Schäden versichern. Doch eine Sache darf man dabei nicht aus dem Auge verlieren, wie nun ein Gerichtsurteil zeigt.
Für manche Autofahrer muss es immer das neueste Modell sein: angesagtes Design, hochaktuelle Technik. Andere wiederum schätzen Klassiker mit einigen Jahrzehnten auf dem Blech-Buckel: Autos ohne viel Elektronik-Schnickschnack, mit lautem Motor und entsprechendem Spritgeruch. Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren können Autos ein sogenanntes H-Kennzeichen bekommen, mit dem sich bei der Kfz-Steuer sparen lässt. Auch im Jahr 2024 werden zahlreiche Fahrzeuge aus dem Autojahrgang 1994 zum Oldtimer – der Ford Scorpio etwa oder das Opel Tigra Coupé. Besonders wertvolle Oldtimer sollte man entsprechend versichern, sonst droht möglicherweise eine teure Überraschung.
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Oldtimer-Versicherung immer aktuell halten – sonst kann es im Schadensfall teuer werden
Wichtig: Auch nach dem Abschluss sollte eine Oldtimer-Versicherung regelmäßig an den Marktwert des historischen Autos angepasst werden. Ansonsten kann die Assekuranz den Wertzuwachs im Schadensfall ganz oder teilweise außen vor lassen, wie sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal (Az.: 3 O 230/23) ergibt.
In dem verhandelten Fall hatte ein Oldtimerbesitzer sein Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert versichert. Nachdem das Auto bei einem Garagenbrand zerstört wurde, kam es jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungen und Besitzer. Letzterer taxierte den Wert mithilfe eines Gutachters auf 49.000 Euro, während die Assekuranz – ebenfalls auf Foundation eines Gutachtens – lediglich 41.000 Euro ansetzte.
Oldtimer-Besitzer bleibt auf Teil der Kosten sitzen – Gericht gibt Versicherung recht
Das Gericht gab der Versicherung recht und verwies dabei auf die im Versicherungsvertrag enthaltenen Sonderbedingungen für historische Fahrzeuge. Danach werde zwar grundsätzlich ein Schaden bis zur Höhe des aktuellen Marktwerts ersetzt, der Höchstbetrag sei jedoch durch den Marktwert bei Abschluss der Versicherung begrenzt – im konkreten Fall waren das 36.000 Euro. Im Falle einer Wertsteigerung könne maximal zehn Prozent mehr als der damals vereinbarte Marktwert verlangt werden. Dem Autobesitzer steht daher kein höherer Betrag zu als die Versicherung angeboten hat. (Holger Holzer/SP-X)